Motivation

Jeder Vertrag zwischen einem Architekten und seinem Bauherrn ist einzigartig. Dass diese Individualität jedoch ein gewisses Risiko birgt, zeigt mir meine mehr als 30-jährige Berufserfahrung als freier Architekt.

Eine kleine Auswahl meiner Projekte:

Als Büroinhaber großer und mittlerer Architekturbüros habe ich viel Lehrgeld bezahlt. Unkenntnis und wohl auch Naivität waren die Stolpersteine, die sich mir bei der Bewertung der realen, wirtschaftlichen Zusammenhänge von Architekturidee, Dienstleistung für den Bauherren und Abrechnung nach HOAI in den Weg legten.

Wie viele im Bereich der Architektur Tätigen habe ich der Idee und Realisierung des Objektes Vorrang eingeräumt vor einer rechtlich fundierten Absicherung des Honorars. Doch meine Auftraggeber haben sich wie die meisten Bauherren und Bauherrinnen auf mich verlassen. In der Regel trauen sie ihrem Architekten, ihrem „Chefplaner“ alles zu: Er ist für sie Künstler, knallharter Kalkulator und Supermanager in einer Person. Er liefert ihnen geniale Entwürfe, sorgt für einen reibungslosen Ablauf und hat gleichzeitig die Kosten sicher im Griff. Jahrzehnte lang glaubte ich selbst daran, so ein Genie zu sein.

Die Fakten sprechen eine andere Sprache: In der Architektur werden Verträge oft oberflächlich formuliert. Sie regeln nur Standards, und die Eigenheiten eines Objektes werden entweder ganz ausgespart oder viel zu spät einbezogen.

Die Folge sind oft jahrelange Streitigkeiten „um des Kaisers Bart“. Es kommen Rechtsanwälte und Gutachter zu Wort, die Richter winden sich oftmals um eine Entscheidung. Am Ende wird dann ein „Vergleich“ geschlossen, dessen Inhalt man zu Beginn des Bauvorhabens wesentlich kostengünstiger hätte vereinbaren können.

Und genau hier setzt meine Motivation an: Ich möchte Ihnen meine Erfahrung rechtzeitig anbieten, um teuere rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden – egal ob Sie Architekt/Architektin oder der Bauherr/Bauherrin sind. So rechtzeitig, dass teure Streitigkeiten vermieden werden können.

Übrigens: Ein Beratungshonorar ist wesentlich kostengünstiger als das Honorar eines Gerichtsgutachters und die Kosten eines Rechtsstreits.

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